Christina Wiebelitz Spangenberg

Gesundes Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Gesundes Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Neue Zeiten für Arbeitgeber sind angebrochen  und das Ringen um Fachkräfte verlangt mehr denn je nach einem tragfähigen Konzept, um Personal zu behalten und zu gewinnen, motiviert und gesund im Betrieb zu integrieren.

Als ehemalige Personalverantwortliche und „Freie“ Unternehmensjuristin gestalte ich mit und für Sie Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, unterstütze beim Employer Branding, entwickle Konzepte mit Ihnen für agiles Arbeiten, aber auch für dienstplangeführte Bereiche und die Entwicklung einer Vertrauenskultur. Ich berate Sie in allen Personalfragen, um ein rechtliches Umfeld zu schaffen, in dem die Menschen motiviert und gesund bleiben und damit zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

Beratung und Gestaltung von Bewerbungsverfahren, Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Referenzen als Bestandteil des Employer Branding

Das Bewerbungsverfahren mit AGG und DSGVO und der Frage der Nutzung von sozialen Netzwerken in diesem Prozess scheint unübersichtlich. Sie versuchen, weitere Fachkräfte zu gewinnen und fragen sich, was attraktiv für Bewerber ist und wie ein entsprechender Arbeitsvertrag gestaltet werden kann. Sei es in dienstplangeführten Bereichen oder in agilen Arbeitsformen.
Andererseits müssen Sie sich aber auch absichern, sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch danach. Vielleicht kommt aktuell auch nur eine (befristete) Vertragsänderung im Zuge von Covid-19 in Betracht. Mit den bestehenden Mitarbeitern, die man nicht verlieren möchte. Für die Sie sich verantwortlich fühlen. Irgendwann trennt man sich auch mal. Und da ist es wichtig, ein Zeugnis, eine Referenz zu schreiben, die auch ein „gutes Licht“ auf den Betrieb selbst als Arbeitgeber wirft. All das sind Bausteine eines Employer Branding.

Agile Arbeit – Arbeitsrecht 4.0

Arbeitsrecht 4.0 ist mehr als nur Home Office. Es ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels. Aber natürlich geht es auch darum, zu schauen, ob nun Home Office oder mobiles Arbeiten besser zu Ihrem Betrieb und Ihren Mitarbeitern (weiterhin) passen.

Welche alternativen Beschäftigungsformen für Sie sinnvoll, rechtlich möglich und damit wirtschaftlich sicher sind. Was sind eigentlich Scrum, Crowdworking oder Bring Your Own Device arbeitsrechtlich. Vielleicht kommt aktuell auch nur eine (befristete) Vertragsänderung im Zuge von Covid-19 in Betracht. Mit den bestehenden Mitarbeitern, die man nicht verlieren möchte. Für die Sie sich verantwortlich fühlen. Wenn Sie sich für zeit- und ortsflexibles Arbeiten entscheiden, muss dies auch arbeitsvertraglich bzw. in Betriebsvereinbarungen rechtlich sicher gestaltet werden. Sie fragen sich, wo ihr Direktionsrecht bleibt. Und wie das mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz incl. des IfSG so aussieht. Und ihr Datenschutzbeauftragte ist daneben außerdem einzubinden. Und dann gibt es noch das BetrVG, was zu berücksichtigen ist. Das ist komplex.

Gesunde Arbeitszeit

Mitarbeiter und Betriebsrat kommen auf Sie zu. Sie wünschen mehr Freiheit, Kreativität, Gestaltung ihrer Arbeit und ihres Arbeitsplatzes. Es geht um agiles Arbeiten und „Entgrenzung“ oder auch um Dienstpläne z.B. in sozialen Einrichtungen, flexibles und lebensphasenorientiertes Arbeiten und Fragen der rechtlichen Gestaltung in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Es geht um Ruhezeiten, Pausenzeiten ( ArbZG), Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG) und Mitbestimmung ( BetrVG). Betriebspartnerschaft erst recht in schwierigen Zeiten.

Umgang mit Themen wie Krankheit, Sucht, Burn-out, BEM, Low Performern

Sie haben eine Krankheitsquote, die Sie beunruhigt, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung kommen auf Sie zu. Es gibt Unsicherheiten mit Themen wie Sucht, Burn-Out und Betriebliches Eingliederungsmanagement und ob und wie das rechtlich zusammen hängt. Sie möchten einerseits für eine gesunde Betriebskultur stehen, vielleicht sogar den Arbeitsalltag als Kraftquelle empfinden ( hoffentlich nach Covid-10 auch wieder), andererseits muss es auch Leitlinien für Sie und Ihre Mitarbeiter geben, wie ganz konkret damit umzugehen ist. Im Verhältnis zum Arbeitnehmer, zum Betriebsrat etc. Und dann spielt mal wieder die DSGVO auch hier eine Rolle.

Gesunde Personalkultur- Abmahnung oder Korrekturvereinbarung

Sie kennen die klassischen Werkzeuge der Ermahnung und Abmahnung. Kann man machen, wenn man sich trennen möchte, es also in einer verhaltensbedingten Kündigung münden soll. Möchte ich aber behalten und motivieren, dann ist es vielleicht das falsche Instrument. Nur gut zureden hilft auch nicht. Vielleicht ist die sogar. eine Korrekturvereinbarung ein rechtsgültige, sinnvolle Alternative, um persönliche Entwicklung zu erreichen. Ich helfe Ihnen, die richtige Auswahl zu treffen und zu formulieren.

Rechtsfragen in Einrichtungen des Gesundheitswesens an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Pflege- und Berufsrecht

In Einrichtungen des Gesundheitswesens z.B. der Pflege gibt es Besonderheiten, die alle Einfluss auf die arbeitsrechtliche Sachverhalte haben: Dienstplangestaltung, Delegation, SGB XI, Standards, Gefährdungsanzeige, Spezifika in Zeugnissen etc. Dies erst recht in Zeiten von und nach Covid-19. Als ehemalige Vorstandsassistentin, Leiterin Personal und Recht eines Krankenhausverbundes mit stationärer und ambulanter Pflege und Beraterin eines pharmazeutischen Unternehmens der Blutverarbeitung weiß ich um die Besonderheiten im Gesundheitswesen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die besonderen Herausforderungen für die Mitarbeiter.

Wie arbeite ich mit Ihnen?

Ganz unterschiedlich. So wie es für Sie von Nutzen ist:

  • ich berate telefonisch, per Videokonferenz und schriftlich zu (fast;-) allen Themen des Arbeitsrechts gern auch mit den Besonderheiten im Gesundheitswesen
  • ich komme auch direkt und das sehr gern in ihren Betrieb und moderiere z.B. einen Workshop zur Gestaltung einer neuen Betriebsvereinbarung, begleite bei Verhandlung einer Betriebsvereinbarung
  • zum Einstieg in ein neues arbeitsrechtliches Thema, das Sie beschäftigt, halte ich auch gern einen Impuls- Vortrag oder gebe zunächst eine Inhouse-Schulung im weiten Feld von Arbeits-und Betriebsverfassungsrecht, die auf Sie zugeschnitten ist.
  • die Betriebspartnerschaft halte ich für wichtig, gerade in diesen Zeiten, wo es mehr denn je auf ein kooperatives Miteinander von AG, Arbeitnehmer und Betriebsrat ankommt, schnelle Lösungen gefragt sind und der Zeitpunkt und der Ausgang arbeitsgerichtlicher Verfahren und Einigungsstellen ungewiss sind.

Können Sie sich vorstellen, mit mir zu arbeiten?

 

Dann sind Sie eingeladen, mit mir ein 30 – minütiges kostenloses Kennlerngespräch zu führen. Schreiben Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich gern an. Ich schätze das persönliche Gespräch sehr!